Mag. Bernd Auer
Ihr Erbrechtsberater
in Innsbruck
01
Lösungsorientiert
Ich versuche stets eine an Ihr individuelles Anliegen angepasste Lösung zu erarbeiten.
02
Persönlich
Eine persönliche Beratung sowie Betreuung steht in meiner Kanzlei an erster Stelle.
03
Kompetent
Erfahrung und Kompetenz sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Rechtsvertretung.
Ich unterstütze Erblasser und Erben
Anwalt für Erbrecht in Innsbruck
Sie benötigen eine kompetente Rechtshilfe im Erbrecht?
Neben absoluter Vertraulichkeit und höchster Diskretion stehen eine versierte Rechtsberatung und -betreuung im Zentrum meines Interesses als Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck. Hierbei nehme ich mir gerne ausreichend Zeit, um Sie über die aktuelle Rechtslage im Erbrecht umfassend aufzuklären und Ihnen realistische Chancen, aber auch mögliche Stolpersteine und Risiken verständlich darzulegen.
Für eine qualitativ hochwertige Rechtsvertretung ist heutzutage eine gewisse Spezialisierung unerlässlich. Demzufolge biete ich speziell für Privatpersonen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Erstellung und Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen bis hin zur Vertretung in Verlassenschaftsverfahren – meine juristische Unterstützung an.
Rechtsanwalt Mag. Bernd Auer
Erbrechtsexperte Mag. Bernd Auer war von 2005 bis 2009 als Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Thomas Girardi tätig und ist nun seit dem Jahre 2010 selbstständiger Rechtsanwalt und Partner der Kanzleigemeinschaft „Girardi-Auer“. Schon im Laufe seines Studiums, welches er 2004 abschloss, richtete er sein juristisches Interesse speziell dem Familien- sowie Erbrecht.
“Egal ob Erblasser oder Erbe - Ich unterstütze Sie kompetent!”
Mag. Bernd Auer
Ich unterstütze Erblasser und Erben
Leistungen im Erbrecht
Für Erblasser
Testamente
Eine vorausschauende Nachlassplanung schafft nicht nur klare Verhältnisse zwischen allen Beteiligten, sondern kann oftmals auch Erbschaftsstreitigkeiten vermeiden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Errichtung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen aller Art. Sei es die versierte Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen oder Übergabsverträgen – ich prüfe diese nach deren formaler sowie juristischer Rechtmäßigkeit und unterrichte Sie über inhaltliche Risiken.
Meine Anwaltskanzlei für Erbrecht berät Sie über die aufgrund Ihrer Familien- und Vermögenssituation passenden letztwilligen Verfügungen und klärt Sie im Hinblick auf erbrechtliche Verordnungen und Gesetze umfassend auf. Ferner kümmere ich mit unter anderem um die korrekte und sichere Registrierung und Verwahrung Ihres Testaments, sonstigen letztwilligen Verfügungen oder Erbverzichte im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Hierbei ist es stets mein Ziel, Ihnen klare und rechtlich wirksame Lösungen aufzeigen zu können, welche einerseits alle möglichen Erben berücksichtigt und andererseits alle Ihre Wünsche gewährleistet.
Des Weiteren kann ich Ihnen im Rahmen der Aktion „Check Dein Recht“ ein spezielles Beratungsgespräch um € 120,- (inkl. USt.) anbieten, das Ihnen Klarheit über die wesentlichen Aspekte und Möglichkeiten Ihres erbrechtlichen Anliegens verschaffen soll. Kontaktieren Sie mich hierfür, um einen Termin für ein Erstberatungsgespräch vereinbaren zu können.
Für Erblasser & Erben
Prozessführung
Ungeachtet dessen, ob Sie sich inmitten eines Verfahrens befinden, gerichtliche oder außergerichtliche Hilfe benötigen oder eine juristische Stütze bei der Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen brauchen – In vertrauensvoller Zusammenarbeit vertrete ich Ihre Interessen bei einem allfälligen Erbrechtsprozess vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Sind mehrere Erben vorhanden, kann es im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens häufig zu Streitigkeiten kommen; besonders dann, wenn es um die komplexen Regelungen des Pflichtteilsrechts geht. Gerne stehe ich Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen – wie etwa der Höhe des Pflichtteils, bei allfälligen Verkürzungen und der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen – engagiert zur Seite. Eine verlässliche Prozessvertretung sowie mein all umfängliches Fachwissen auch praktisch einsetzen zu können, bilden hierbei das A und O einer kompetenten Prozessführung.
Oftmals können Differenzen bereits außergerichtlich geschlichtet werden, daher übernehme ich auch gerne die Vertretung vor einem Prozess. Manchmal lässt sich ein Erbstreit vor Gericht jedoch nicht vermeiden; dann heißt es: rasch, kompetent und pragmatisch reagieren! Ob Anfechtungs-, Pflichtteils- oder Erbteilungsklagen – meine Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck erwirkt durchsetzungskräftige Gerichtstitel, unterstützt Sie aber auch in der Abwehr unberechtigter Forderungen des Erbrechts.
Für Erben
Verlassenschaft
Suchen Sie eine Ansprechperson in Bezug auf die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren? Dann sind Sie bei Mag. Bernd Auer in den besten Händen. Beim Ableben eines Angehörigen stehe ich Ihnen nicht nur mit umfassender, rechtlicher Beratung und einer kompetenten Vertretung zur Verfügung, sondern übernehme auch die Verwaltung und Abwicklung von Verlassenschaften. Hierbei ist es mir stets ein Anliegen, objektiv und dennoch unter gerechter Berücksichtigung aller beteiligten Erben zu agieren.
Mein Ziel ist es, bereits im Zuge einer präventiven Nachlassplanung klare Verhältnisse zu schaffen, damit etwaig später auftretende Verlassenschaftsverfahren keinen Nährboden für unüberwindbare Konflikte darstellen. Besonders dann, wenn die Erben mit einer möglichen Teilungsanordnung im Testament oder mit den Folgen der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind, bin ich als Rechtsanwalt im Erbrecht an deren Seite, um bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen behilflich zu sein. Beispielsweise kann durch ein sogenanntes Erbteilungsübereinkommen die ein oder andere Diskrepanz zwischen Erben vermieden und erhebliche Kosten eingespart werden. Ferner regle ich für Sie alle anfallenden Probleme, welche mit einer Verlassenschaft einhergehen. Kontaktieren Sie mich hierfür gerne, um Ihnen im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens erfolgversprechende Lösungswege aufzeigen zu können.